... MITGLIEDER - REGELN UND TARIFE:


Der URFV Ottnang hat zur Zeit einen Mitgliederstand von ca. 120 Personen aller Altersgruppen. Neue Mitglieder sind immer gerne willkommen!

 

1. UNSERE FORMEN DER MITGLIEDSCHAFT:

Aktives Mitglied Erwachsen - Mitgliedsbeitrag € 30,-/Jahr:

  • darf die Reitanlage des URFV Ottnang benutzen
  • bekommt Vereinsförderung (Zuschuss Reit- oder Fahrkurs, Vereinskleidung, ...)
  • bekommt alle Zusendungen per Post oder SMS

 

Aktives Mitglied - Jugendlich (bis vollendetes 15. Lebensjahr) Mitgliedsbeitrag € 15,-/Jahr:

  • darf die Reitanlage des URFV Ottnang benutzen
  • bekommt Vereinsförderung (Zuschuss Reit- oder Fahrkurs, Vereinskleidung, ...)
  • bekommt alle Zusendungen per Post oder SMS

Lust an einer Mitgliedschaft bekommen? Gleich Beitrittserklärung downloaden, ausfüllen und bei uns vorbeibringen.

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Beitrittserklärung URFV
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Der Beitritt zum OÖ. Landesfachverband  für Reiten- und Fahren (OEPS) ist freiwillig und muss beim Verein mit einem Formular beantragt werden.

Jedoch ist die Mitgliedschaft beim OEPS notwendig, wenn jemand eine Sonderprüfung ablegen will.

 

Die Abmeldung bzw. Kündigung beim URFV Ottnang, sowie beim LFV per 31. 12. kann nur mit Stichtag 31. 10. jeweils des laufenden Jahres schriftlich beim Verein erfolgen.

Nicht gekündigte Mitgliedschaften werden automatisch für das nächste Jahr verlängert.

 

Bei Wiedereintritt im gleichen oder darauf folgenden Jahr werden zusätzlich €10,- Bearbeitungsgebühr verrechnet.

2. FINAZIELLE FÖRDERUNG VON MITGLIEDERN:

Der Verein fördert nach Massgabe der verfügbaren finanziellen Mittel, Sonderprüfungen wie Reiterpass, Reiternadel, Fahrabzeichen und Lizenzprüfungen.

 

Voraussetzungen für den Erhalt solcher Fördermittel sind:

  • aktive Stammmitgliedschaft
  • die ganzjährige aktive Teilnahme am Vereinsleben
  • die regelmässige Mitarbeit bei Arbeitseinsätzen
  • die Teilnahme an der jährlichen Vereinsmeisterschaft
  • die jeweilige Prüfung muss positiv abgelegt werden
  • Förderantrag bis spätestens 01.12. des Jahres an die Vereinsleitung mit Ergebnislisten stellen

 

Der Förderzuschuss von €25,- wird jedoch erst im darauf folgenden Jahr, nachdem der Mitgliedsbeitrag einbezahlt wurde, an den Antragsteller erstattet.

Startgeldvergütung bei aktiver Teilnahme an Reit- und Fahrturnieren im Namen des Vereins bei:

  • Fahrbewerben
  • Springbewerben
  • Dressurbewerben

LIMIT pro Vereinsmitglied €100,- im Jahr, inklusive Sonderprüfungen!

 

Keine Vergütung für Reiterspiele bzw. Heimturniere auf der Vereinsanlage.

 

 

Die finanziellen Förderbeträge bzw. Zuschüsse gelten jeweils für das laufende Kalenderjahr und werden per Vorstandsbeschluss festgelegt.

3. ANLAGENBENÜTZUNG:

Die Anlage darf ausschliesslich von Mitgliedern des URFV-Ottnang benützt werden!

 

Von einem aktiven Mitglied erwartet sich der Verein:

  • die ganzjährige aktive Teilnahme am Vereinsleben
  • die regelmässige Mitarbeit bei Arbeitseinsätzen und Veranstaltungen
  • die Teilnahme an der jährlichen Vereinsmeisterschaft (nach Möglichkeit)

 

Die Anlagenbenützungsberechtigung gilt grundsätzlich für den gesamten Bereich der Vereinsanlage des Reit- und Fahrplatzes.

Bei Vereins - Arbeitseinsätzen gilt auf der gesamten Anlage Reit- und Fahrverbot.

 

Für Kurse wird der jeweilige Bereich für die vorgesehene Zeit reserviert und darf somit von anderen nicht benutzt werden. Dabei sind Fairness und Kameradschaft oberstes Gebot.

 

Zum Ende der Nutzung ist der betreffende Anlagenteil in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzt zu verlassen, das heisst, es sind aufgebaute Hindernisse zu entfernen (ausser es gibt mit der Vereinsleitung eine andere Vereinbarung).

Das Dressurviereck ist abgemistet zu verlassen.

 

Für erwerbsorientierte Benützung der Anlage des Vereins sind im Einzelfall vom Vereinsvorstand entsprechende Regelungen festzulegen.

 

 

Am angrenzenden gewerblichen Firmenparkplatz ist das Parken von Autos und das Verladen von Pferden verboten - dazu ist auf der Anlage der Abreiteplatz zu benützen.

4. SICHERHEIT UND HAFTUNG:

Jeder Benutzer der Anlagen des Vereins ist für seine eigene Sicherheit verantwortlich und für allfällige Schäden haftbar.

Der Verein übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art.

 

Das Tragen einer sicherheitstechnisch entsprechenden Reitkappe und für Jugendliche ein Rückenprotektor werden dringend empfohlen!

5. VERHALTEN IN DER ÖFFENTLICHKEIT:

Bei Ausritten und Ausfahrten sind die Verkehrsregeln, insbesondere allfällige Reit- und Fahrverbote, strikt einzuhalten.

Fällt beim Durchreiten oder Durchfahren von Privatgrundstücken Pferdemist an, so ist dieser umgehend ordnungsgemäss zu entfernen.

 

Ganz besonders wichtig ist die Vermeidung von Flurschäden jeder Art!

Für sonstige nicht angeführte Punkte gilt die VEREINSSATZUNG.

 

Für den Vereinsvorstand

Obmann Philipp Slezina